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Der andere Weg zurück zur Gewichtsbesteuerung - für Fahrzeuge mit langen Radständen - z. B. Toyota J 4 bis 105, Nissan Patrol Y60 und Defender 110

Rechtslage (generell) für Toyota, Nissan Patrol Y60 und Defender 110.

Speziell für die Fahrzeuge mit langen Radständen gibt es noch eine weitere Rechtslage, warum diese Fahrzeuge nicht nach Hubraum besteuert werden können und dürfen - die Anzahl der Sitzplätze.

Hintergrund dafür ist das KraftStG sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wonach das Folgende gilt:


Die Punkte 1. bis 5. sind Zitate aus dem aktuellsten BFH Beschluss vom 21.08.2006 - Punkt 6 lässt sich in den entsprechenden Quellen nachlesen.

Die anzuwendende praktische Umsetzung der BFH Rechtsprechung durch die Finanzämter verdeutlichen wir nachfolgend an dem Beispiel eines handelsüblichen Toyota Land Cruiser HZJ 75/78 im org. Zustand - zugelassen als PKW geschlossen mit 9 Sitzplätzen



Die BFH Vorgabe Punkt für Punkt in der Abarbeitung:

Anmerkung:
Wir haben bewusst auf die ausführliche Darstellung der Rechtslage in Form von Gesetze, Paragraphen und Urteilen verzichtet, da der BFH seine - von uns hier zitierte - Sichtweise im aktuellsten Beschluss zusammenfassend dargestellt hat.
Tatsächlich ist jedes Finanzamt im Streitfall (Hubraum- oder Gewichtsbesteuerung) dazu angewiesen, die objektive Beschaffenheit eines Fahrzeuges festzustellen - vollkommen unabhängig von den Feststellungen der Zulassungsbehörde, des TÜV oder den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren.


Fahrzeuge:
Neben dem hier gezeigtem Toyota HZJ 75/78 fallen alle Defender 110, Toyota J45, HJ 60/61 HD, HZJ 80/105, Patrol Y60 HD in die Regelung >9 Sitzplätze.
Fehlende Sitzaufnahmepunkte bei den Europa Modellen von Toyota (J6/8/100) sowie Nissan Patrol können an den entsprechenden org. Punkten i. Ü. vollkommen legal nachgerüstet werden, da das Herstellerkonzept identisch mit den HD Modellen ist.
Der Defender 110 verfügen hingegen immer über die 10. Sitzaufnahme - unter der vorderen Mittelkonsole. Auch gelten die langen Defender als 12 Sitzer, wenn statt der hinteren Einzelsitze (längs) durchgehende Sitzbänke (längs) verbaut sind.




Beim Patrol Y 60 sieht die Bestuhlung hingegen wie folgt aus:





Mercedes G, Mitsubishi Pajero sowie Nissan Patrol Y61 wurden leider nie
als >9 Sitzer gebaut und fallen somit leider nicht in die hier genannte Regelung
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